AGBs / x30

Allgemeine Geschaeftsbedingungen


x30® Training

  1. Einleitung & Geltungsbereich

x30® ist ein funktionelles Trainingsformat, welches in Form eines Franchise-Lizenzmodell an verschieden Standorten, Studios und Centern (nachfolgend Lizenzpartner genannt) in der Schweiz angeboten wird. x30®  ist eine geschütze Marke und ist im schweizerischen Markenregister eingetragen. Besitzer dieser Marke ist die xCoach GmbH mit Sitz in Baden AG, Mellingerstrasse 2.  

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für die Nutzung des x30® Trainingsangebot, sowie zusätzliche durch die xCoach GmbH bzw. deren Lizenzpartner durchgeführten Kurse (Trainings jeglicher Art, Personal Trainings, Coachings, Vereinstrainings, usw.) entweder in einem offiziellen x30® Trainingsstudio oder Outdoor, bzw. in Lokalitäten von Drittpersonen.

  1. Mitgliedschaft
    • Generelle Bestimmungen

Die Mitgliedschaft muss für den entsprechenden Trainingsstandort einzeln gelöst werden.

  • Jedes neue Mitglied muss sich auf der Web-Plattform oder via Smartphone App von x30® des entsprechenden Standortes/Studios registrieren.
  • x30.ch/studios

Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar.

  • Altersbeschränkung

Das x30®  Training darf von allen sportgesunden Personen ab 16 Jahren genutzt werden.

  1. Angebot und Zahlung
    • Generelle Bestimmungen

x30® bietet unterschiedliche Abonnemente zu unterschiedlichen Konditionen an. Mit dem Kauf eines Abonnements erwirbt das Mitglied das Recht, ausschliesslich die dafür vorgesehenen Kurse, zu den regulären Trainingszeiten am entsprechenden Standort, uneingeschränkt zu besuchen.

Das aktuelle Angebot, bzw. der Leistungsumfang der einzelnen Abonnemente kann der jeweiligen Webplattform des entsprechenden Standortes (siehe 2.2) entnommen werden.

Weitere ausserordentliche Kurse, Veranstaltungen und Lektionen sind, wo nicht explizit deklariert, nicht im Abonnement enthalten und werden individuell verrechnet.

Sämtliche Abonnemente müssen auf der entsprechenden Webplattform (Smartphone App) des jeweiligen Standorts gekauft werden. Dabei kann das Mitglied das Startdatum des Abonnements und somit den Vertragsbeginn, selber definieren. Die Laufzeit, bzw. das Ende des Vertrages richtet sich nach der Dauer des erworbenen Abonnements. Mit dem Kauf des Abonnements bestätigt das Mitglied, die allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und erklärt sich damit einverstanden. Jedes Mitglied erhält nach dem Kauf umgehend eine Rechnung mit sämtlichen Vertrag- Details per E-Mail, welche innert 10 Tagen zu begleichen ist. Nach dem erfolgten Kauf können umgehend Trainings im Onlinetool reserviert resp. Trainings besucht werden.

Die Abonnemente laufen nach der Vertragsdauer aus und verlängern sich nicht automatisch. Das Mitglied wird vor Ablauf des Abonnements per E-Mail darüber benachrichtigt.

  • Ratenzahlungen

Je nach Lizenzpartner besteht die Möglichkeit, die Platin- Gold- und Silberabonnemente in monatlichen Raten zu bezahlen. Dabei wird monatlich (per Kaufdatum) automatisch eine Rechnung per E-Mail an das Mitglied gesendet. Diese Rechnung ist innert 10 Tagen zu begleichen. Die Ratenzahlung bezieht sich auf 6-, bzw. 12 Ratenzahlungen, je nach Abonnementsdauer. Es gibt keine Möglichkeit den Vertrag vorzeitig zu kündigen (Ausnahmen siehe Punkt 11).

  • Einzeleintritte / 5er / 10er / 20er Abonnemente

Neben den 6 und 12 Monateabonnementen werden auch Einzeleintritte, 5er und 10er und 20er Abonnemente angeboten. Diese Abonnemente haben eine unterschiedliche Laufzeit.

Einzeleintritte haben eine Laufzeit von einem Monat, 5er und 10er Abonnemente haben eine Laufzeit von 6 Monaten und das 20er Abonnement hat eine Laufzeit von 9 Monaten. Sämtliches Guthaben an Trainingslektionen, welche innert dieser Laufzeit nicht genutzt wurden, verfallen automatisch. Es besteht kein Anspruch auf Ersatzleistungen für nicht genutztes Guthaben.

  • Trainingsplatzreservationen

Die x30® Trainings sind auf maximal 10 (teilweise auf 12) Personen pro Lektion limitiert, weshalb die Trainings vorgängig über die Web-Plattform (Webseite oder Smartphone App) reserviert werden müssen. Das Mitglied hat die Möglichkeit, die Trainings zwei Wochen im Voraus, bis 15 Minuten vor Trainingsbeginn (Ausnahme Frühtrainings um 0630 Uhr - 60 Minuten vor Trainingsbeginn), zu reservieren. Das Training muss in jedem Fall bis 60 Minuten vor Trainingsstart storniert werden, wenn es nicht besucht werden kann. Ansonsten wird das Training verrechnet. Dies bezieht sich auf Einzeleintritte, 5er-, 10er- und 20er-Abonnemente. Bei allen anderen Abonnementen werden bei reservierten und nicht rechtzeitig stornierten Lektionen, Fr. 25.- pro Lektion in Rechnung gestellt (Ausnahmen beziehen sich auf Notfälle, Unfälle, etc.). Es besteht zu keinem Zeitpunkt ein Anrecht auf einen Trainingsplatz. Die Reservierungen werden der Reihenfolge nach berücksichtigt.

  • Zusätzliche Leistungen bei x30® Platin- Gold- und Silberabonnementen

Je nach Trainingsstandort können die obengenannten Abonnemente verschiedene Zusatzleistungen beinhalten. Das genaue Angebot am entsprechenden Standort, kann auf der jeweiligen Web-Plattform entnommen werden.

x30® Platin Abonnement

Dieses Abonnement beinhaltet zusätzlich eine individuelle Standortbestimmung sowie 12 Personal Trainings à 45 Minuten (1x pro Monat). Die Mitglieder müssen diese Leistungen selbstständig, rechtzeitig per E-Mail an den Studioleiter oder über den entsprechenden Coach buchen und die jeweiligen Termine vereinbaren. Werden diese Leistungen innerhalb der Abonnementlaufdauer nicht genutzt, besteht zu keinem Zeitpunkt ein Anrecht auf Ersatzleistungen oder Rückzahlungen. Nicht genutzte Zusatzleistungen verfallen somit automatisch.

Bei Verhinderung muss der angesetzte Termin 24 Stunden im Voraus in geeigneter Form (telefonisch/schriftlich per Mail an den Coach) abgesagt werden. Bei Nichterscheinen oder verspäteter Absage eines Trainings, wird das Training ersatzlos gestrichen. Besondere Umstände wie Unfall, Krankheit, etc. werden individuell begutachtet, wobei generell kein Anrecht auf eine Rückerstattung besteht.

Das Mitglied hat zu keinem Zeitpunkt Anspruch auf nicht genutzte Trainingseinheiten aus den Vormonaten.

Weitere Vergünstigungen oder Rabatte

Je nach Standort können zusätzliche Vergünstigungen oder Rabatte zu den Abonnementen gewährt werden. Diese Rabatte sind nicht mit anderen Aktionen / Rabatten kumulierbar.

  1. Ethik Code

Die xCoach GmbH & x30® (inkl. allen Lizenzpartnern) bekennen sich zu folgendem Ethik Code (übernommen von QualiCert):

Grundsatz 1:

Wir sind bemüht, unsere Tätigkeiten (Verkauf, Unterricht…) gegenüber uns selbst und unseren Kunden nach grundlegenden ethischen Prinzipien zu gestalten.

Grundsatz 2

Unser Ziel ist es durch ein handhabbares, relevantes Qualitätsmanagement die Güte unserer Leistungen (Angebote) zu erhalten oder zu steigern.

Übereinstimmung von Versprechen und erbrachter Dienstleistung:

Wir halten, was wir versprechen.

Schutz der Intimität von Kunden und Mitarbeitern:

Wir schützen die Intimität unserer Kunden und Mitarbeiter.

Beitrag zur nachhaltigen Förderung der Gesundheit:

Wir verstehen unsere Angebote als einen Beitrag zur Förderung der Gesundheitserhaltung des Individuums und der Gesellschaft mit ihren sozialen Strukturen.

Sensibilisierung zur Reflexion des Lebensstils:

Unsere Angebote sensibilisieren zur Überprüfung und Reflexion des eigenen Lebensstils.

Anerkennung der eigenen Grenzen und jener der Kunden:

Wir anerkennen die Grenzen und Möglichkeiten unserer Kunden, Mitarbeiter und unser selbst auch bzgl. unserer Kompetenzen.

Wissenschaftliche Grundlage des Denkens und Handelns:

Wir stützen unser Denken und Handeln auf eine wissenschaftliche Grundlage (Natur- und Geisteswissenschaften).

  1. Haftung

Eine Haftung der xCoach GmbH / bzw. der x30® Lizenzpartnern, auch aus ausservertraglicher Haftung, für evtl. auftretende Schäden, welche sich das Mitglied bei der Benützung der Einrichtungen bzw. durch Inanspruchnahme der Dienstleistung (Instruktionsinhalte) zuzieht, ist ausgeschlossen. Desgleichen haften wir nicht für den Verlust mitgebrachter Kleidung, für Wertgegenstände oder Geld. Versicherung ist Sache des Mitgliedes.

Die Benutzung der Trainingsanlagen und die Inanspruchnahme des Trainings, bzw. Kurse/Seminare erfolgt auf eigenes Risiko.

Mit dem Erstellen eines Login-Accounts, sowie beim Kauf und der anschliessenden Inanspruchnahme für eines der Angebote, bestätigt das Mitglied, dass es sportgesund ist. Im Zweifelsfall hat das Mitglied vor der Anmeldung einen Arzt zu konsultieren. Ein Attest ist uns nicht vorzulegen.

Der Abschuss einer Versicherung ist Sache des Mitgliedes.

  1. Betriebszeiten

Die xCoach GmbH, bzw. die Lizenzpartner, bieten ihre Trainings zu den deklarierten Betriebszeiten an. Ausnahmen bilden hohe Feiertage, Revisionen, Reinigungen, Sanierung, Umbau, Umzug etc. Das Angebot und die entsprechenden Betriebszeiten können jederzeit ändern. Aus betriebsnotwendigen Schliessungen und/oder aus Angebots- oder Betriebszeitenänderungen besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder auf Verlängerung der Mitgliedschaft.

Die aktuellen Trainingszeiten können auf der entsprechenden Web-Plattform (siehe Punkt 2.2) entnommen werden.

  • Kurzfristige Trainingsausfälle

Die xCoach GmbH, bzw. die Lizenzpartner sind darum bemüht, dass sämtliche Trainings zu den deklarierten Trainingszeiten stattfinden. Sollte es in Folge Krankheit, Unfall oder weiteren unvorhersehbaren Gründen, seitens des Instruktionspersonals, zu Trainingsfällen kommen, wird dies wenn möglich unverzüglich kommuniziert. Es besteht dabei kein Anspruch auf ein Ersatz dieser Trainingslektion (Ausnahmen bilden Einzeleintritte, 5er/10er und 20er Abonnemente).

  1. Verlegung der Schulräume & höhere Gewalt

Die Verlegung der Schulräume berechtigt nicht zu vorzeitigen Kündigung. Der Vertrag bleibt auch gegenüber einem Rechtsnachfolger der xCoach GmbH, bzw. einem neuen Lizenzpartner bindend.

Wird es der xCoach GmbH, bzw. einem Lizenzpartner aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, namentlich höhere Gewalt wie zum Beispiel Brand, Epidemien, Pandemien, staatliche Restriktionen, Streik, und/oder Erlasse oder übrige Handlungen staatlicher Behörden unmöglich, Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Rückvergütung für die im Voraus bezahlten Beiträge inkl. auf laufende Abonnemente mit Ratenzahlung, bzw. eine vorzeitige Auflösung der Mitgliedschaft. Ebenfalls besteht kein Anspruch auf eine Verlängerung des Abonnements für den ausgefallenen Zeitraum.

Die xCoach GmbH sowie die Lizenzpartner sind bemüht, in einem obengenannten Fall nach Möglichkeit ein adäquates Alternativprogramm (Online Angebot, Outdoor-Aktivitäten, etc.) anzubieten.  

  1. Regelung für Vertragsunterbrüche / Ausfallzeiten

Vertragsunterbrüche, bzw. Zeitgutschriften für Abwesenheiten können entsprechend dem Abonnement geltend gemacht werden. Unter folgenden Voraussetzungen werden Zeitgutschriften vorgenommen:

  • Nicht voraussehbare Krankheiten, Unfall, etc.
  • Schwangerschaft
  • Militärdienst oder beruflich bedingter Ausfall
  • Reisen / längere Auslandaufenthalte

Die Zeitgutschriften werden entsprechend dem Abonnement ab folgender Dauer gewährleistet:

  • Platin- und Gold Abonnement: ab einer Woche (7 Tagen) Abwesenheit
  • Silber Abonnement: ab 2 Wochen (14 Tagen) Abwesenheit

Jeder Vertragsunterbruch muss schriftlich via E-Mail und wenn notwendig zusammen mit den relevanten Dokumenten (Arztzeugnis, Marschbefehl, etc.) im Voraus oder bei Nichtvoraussehbarkeit so rasch als möglich an die Administration des entsprechenden Standorts eingereicht werden. Mündlich/telefonisch oder anderweitig kommunizierte, sowie verspätet eingereichte Vertragsunterbrüche können nicht berücksichtigt werden.

  1. Foto- und Videoaufnahmen

Im Rahmen der Angebote der xCoach GmbH, bzw. der Lizenzpartner (inkl. Vereinstrainings In- und Outdoor und Seminare/Kurse jeglicher Art) werden unter Umständen Fotos und Videos zu Werbezwecken erstellt. Die Mitglieder räumen der xCoach GmbH, bzw. deren Lizenzpartner durch seine/ihre Mitwirkung entstehenden Rechte (urheberrechtliche Nutzungsrechte, Leistungsschutzrechte sowie sonstige Rechte) zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt ein.

Ist dies durch ein Mitglied nicht erwünscht, so ist der Kunde verpflichtet, dies dem Trainingspersonal vor Trainingsbeginn oder Besuch unserer Trainingseinrichtungen ausdrücklich mitzuteilen. In diesem Fall wird sichergestellt, dass sie/er nicht mit ins Bild/Video kommt.

Die Fotos/Videos können auf den verschiedenen Kanälen wie unseren Webseiten sowie unseren sozialen Medienseiten (Facebook, Twitter, Instagram, Youtube oder unseren Blogs) publiziert werden.

  1. Verwendung der mobilen x30® Applikation

Die xCoach GmbH stellt für das Angebot x30® im entsprechenden Verkaufsportal des jeweiligen Mobiltelefonanbieters, eine mobile Smartphone Applikation (App), kostenlos bereit. Mit dieser App können diverse Funktionen genutzt werden wie zum Beispiel das Profil bearbeiten, Abonnemente kaufen und Trainings buchen.  

  1. Datenschutz

Wir verpflichten uns, Ihre Privatsphäre zu schützen. Wir verwenden Ihre Informationen dafür, um Ihnen die Bestellung, bzw. Kaufabwicklung eines Abonnements zu erleichtern. Da wir uns ausserdem bemühen, Sie zeitnah über Neuigkeiten rund um den Trainingsbetrieb sowie Aktionen, Events, oder auch neue Produkte/Dienstleistungen, etc. zu informieren, werden wir auch Ihre E-Mail Adresse verwenden, um Ihnen unseren Newsletter zukommen zulassen. Sie können sich jederzeit abmelden, indem Sie die Abmeldetaste drücken, die in jeder von uns gesendeten E-Mail zu finden ist. Wir werden unsere Systeme und Daten ständig überprüfen, um den bestmöglichen Service für unsere Kunden zu gewährleisten.

  1. Vorzeitige Auflösung der Mitgliedschaft

Ein Vertragsrücktritt und entsprechende Rückerstattungen können nur in Härtefällen, wie länger dauernder Krankheit oder Unfall gewährt werden, wobei kein Anspruch darauf besteht. Es muss ein schriftliches Rückerstattungsgesuch mit den notwendigen Bestätigungen wie Arztzeugnis, Arbeitgeberbestätigung etc. an die Administration eingereicht werden.

  1. Zuwiderhandlungen

Grobe oder wiederholte Verstösse gegen die AGB, die Hausordnung sowie die Weisungen des Personals können das Aussprechen eines Hausverbots zur Folge haben. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliedschaftsbeitrags.

  1. Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Das Mitglied nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehalten bleiben und dass ihm diese in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht werden. Aus einer Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Betriebsordnung kann das Mitglied keine Rechte ableiten.

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Sämtliche Rechtsbeziehungen aus dem vorliegenden Vertrag unterstehen dem Schweizer Recht. Der Gerichtsstand ist Baden.

Version Juli 2023.