Allgemeine Geschäftsbedingungen x30® Training
1. Einleitung & Geltungsbereich
x30® ist ein funktionelles Trainingskonzept, welches in Form eines Franchise-Lizenzmodell an verschieden Standorten, Studios und Centern (nachfolgend Lizenzpartner genannt) in der Schweiz angeboten wird. x30® ist eine geschützte Marke und ist im schweizerischen Markenregister eingetragen. Besitzer dieser Marke ist die xCoach GmbH mit Sitz in Baden AG, Brown-Boveri-Platz 3a.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für die Nutzung des x30® Trainingsangebot, sowie zusätzliche durch die xCoach GmbH bzw. deren Lizenzpartner durchgeführten Kurse (Trainings jeglicher Art, Personal Trainings, Coachings, Vereinstrainings, usw.) entweder in einem offiziellen x30® Trainingsstudio oder Outdoor, bzw. in Lokalitäten von Drittpersonen.
2. Mitgliedschaft & Registrierung
2.1 Generelle Bestimmungen
Die Mitgliedschaft muss für den entsprechenden Trainingsstandort einzeln gelöst werden. Jedes neue Mitglied muss sich auf der Web-Plattform oder via Smartphone App von x30® des entsprechenden Standortes/Studios registrieren. www.x30.ch
Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar.
2.2 Altersbeschränkung
Das x30® Training darf von allen sportgesunden Personen ab 16 Jahren genutzt werden.
3. Angebot und Zahlung
3.1 Generelle Bestimmungen
x30® bietet unterschiedliche Abonnemente zu unterschiedlichen Konditionen an. Mit dem Kauf eines Abonnements erwirbt das Mitglied das Recht, ausschliesslich die dafür vorgesehenen Kurse, zu den regulären Trainingszeiten am entsprechenden Standort, zu besuchen.
Das aktuelle Angebot, bzw. der Leistungsumfang der einzelnen Abonnemente kann der jeweiligen Webplattform des entsprechenden Standortes (siehe Punkt 2) entnommen werden.
Weitere ausserordentliche Kurse, Veranstaltungen und Lektionen sind, wo nicht explizit deklariert, nicht im Abonnement enthalten und werden individuell verrechnet.
Sämtliche Abonnemente müssen auf der entsprechenden Webplattform (Smartphone App) des jeweiligen Standorts gekauft werden. Dabei kann das Mitglied das Startdatum des Abonnements und somit den Vertragsbeginn, selbst definieren. Die Laufzeit, bzw. das Ende des Vertrages richtet sich nach der Dauer des erworbenen Abonnements. Mit dem Kauf des Abonnements bestätigt das Mitglied, die allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und erklärt sich damit einverstanden. Jedes Mitglied erhält nach dem Kauf umgehend eine Rechnung mit sämtlichen Vertrag- Details per E-Mail, welche innert 10 Tagen zu begleichen ist. Nach dem erfolgten Kauf können umgehend Trainings in der App reserviert resp. Trainings besucht werden.
3.2 Abonnementsverlängerungen & Kündigung
Die 1-,6- und 12 Monate Abonnemente erneuern sich nach Ablauf nicht automatisch und laufen entsprechend aus. Das Mitglied wird vor Ablauf des Abonnements per E-Mail darüber benachrichtigt. Eine vorzeitige Kündigung ist nicht möglich.
3.3 Ratenzahlungen
Je nach Lizenzpartner besteht die Möglichkeit, die 6- und 12 Monate Abonnemente in monatlichen Raten zu bezahlen. Dabei wird monatlich (per Kaufdatum) automatisch eine Rechnung per E-Mail an das Mitglied gesendet. Diese Rechnung ist innert 10 Tagen zu begleichen. Die Ratenzahlung bezieht sich auf 6-, bzw. 12 Ratenzahlungen, je nach Abonnementsdauer. Es gibt keine Möglichkeit den Vertrag vorzeitig zu kündigen (Ausnahmen siehe Punkt 12).
3.4 Abonnemente
Es werden Abonnemente mit verschiedenen Laufzeiten (1, 6 oder 12 Monate) und Abonnemente mit verschiedenen Anzahl Trainingsbesuchen pro Monat, in Form von Credits angeboten:
- LITE: 9 Credits pro Monat
- CORE: 13 Credits pro Monat
- PRO: Unlimitierte Anzahl Credits pro Monat
Das Mitglied kann sich mit diesen Credits für das gesamte Trainingsangebot gemäss Stundenplan anmelden. Dabei wird beim Abokoauf entsprechend direkt das komplette Guthaben für einen Monat freigeschaltet. Das Mitglied kann selbständig wählen, wann es dieses Guthaben pro Monat aufbrauchen möchte.
Nicht genutztes Guthaben kann nicht auf einen Folgemonat übertragen werden und verfällt automatisch. Es besteht kein Anspruch auf Ersatzleistungen für nicht genutztes Guthaben.
Je nach Lizenzpartner bestehen auch nur unlimitierte Trainingsbesuche, wobei die Abonnementbezeichnungen entsprechend variieren können.
3.5 Einzeleintritte / 10er / 20er / 30er Abonnemente / Trial Pass
Neben den 6- und 12 Monateabonnementen werden flexible Kartenabonnemente, namentlich Trial Pass (3 Eintritte) Einzeleintritte, 10er, 20er und 30er Abonnemente angeboten. Diese Abonnemente haben eine unterschiedliche Laufzeit.
Einzeleintritte haben eine Laufzeit von einem Monat, 10er Abonnemente haben eine Laufzeit von 3 Monaten, das 20er Abonnement hat eine Laufzeit von 7 Monaten und das 30er Abonnement hat eine Laufzeit von 9 Monaten. Der Trial Pass hat eine Laufzeit von 14 Tagen. Sämtliches Guthaben an Trainingslektionen, welche innert dieser Laufzeit nicht genutzt wurden, verfallen automatisch. Es besteht kein Anspruch auf Ersatzleistungen für nicht genutztes Guthaben.
3.6 Trainingsplatzreservationen
Die x30® Trainingsplätze sind limitiert und müssen vorgängig über die App reserviert werden. Das Mitglied hat die Möglichkeit, die Trainings zwei Wochen im Voraus, bis eine Minute vor Trainingsbeginn, zu reservieren. Das Training muss in jedem Fall bis 3 Stunden vor Trainingsstart storniert werden, wenn es nicht besucht werden kann. Ansonsten wird das Training verrechnet indem der Credit dem Guthaben abgezogen wird. Dies bezieht sich auf Einzeleintritte, 10er-, 20er- und 30er Abonnemente, Drop In’s und den Trial Pass. Ebenfalls bezieht sich das auf die Lite- und Core Abonnemente, welche eine bestimmte Anzahl Trainings pro Monat, in Form von Credits, haben. Bei allen unlimitierten Abonnementen werden bei reservierten und nicht rechtzeitig stornierten Lektionen (No Shows), Fr. 25.- pro Lektion in Rechnung gestellt (Ausnahmen beziehen sich auf Notfälle, Unfälle, etc.). Es besteht zu keinem Zeitpunkt ein Anrecht auf einen Trainingsplatz. Die Reservierungen werden der Reihenfolge nach berücksichtigt.
3.7 Zusätzliche Leistungen bei allen Mitgliedschaften (exklusiv Class Passes)
Je nach Trainingsstandort können die obengenannten Abonnemente verschiedene Zusatzleistungen beinhalten. Das genaue Angebot am entsprechenden Standort, kann auf der jeweiligen Web-Plattform entnommen werden.
Es ist Sache des Mitglieds, etwaige Zusatzleistungen wie Bodyscans, Beratungen, CheckIn’s oder auch Time Stopps, etc. einzufordern, wobei kein Anspruch auf nicht genutzte Zusatzdienstleistungen besteht.
3.8 Weitere Vergünstigungen oder Rabatte
Je nach Standort können zusätzliche Vergünstigungen oder Rabatte zu den Abonnementen gewährt werden. Diese Rabatte sind nicht mit anderen Aktionen / Rabatten kumulierbar.
4. Ethik Code
Die xCoach GmbH & x30® (inkl. allen Lizenzpartnern) bekennen sich zu folgendem Ethik Code (übernommen von QualiCert):
Grundsatz 1:
Wir sind bemüht, unsere Tätigkeiten (Verkauf, Unterricht…) gegenüber uns selbst und unseren Kunden nach grundlegenden ethischen Prinzipien zu gestalten.
Grundsatz 2
Unser Ziel ist es durch ein handhabbares, relevantes Qualitätsmanagement die Güte unserer Leistungen (Angebote) zu erhalten oder zu steigern.
Übereinstimmung von Versprechen und erbrachter Dienstleistung:
Wir halten, was wir versprechen.
Schutz der Intimität von Kunden und Mitarbeitern:
Wir schützen die Intimität unserer Kunden und Mitarbeiter.
Beitrag zur nachhaltigen Förderung der Gesundheit:
Wir verstehen unsere Angebote als einen Beitrag zur Förderung der Gesundheitserhaltung des Individuums und der Gesellschaft mit ihren sozialen Strukturen.
Sensibilisierung zur Reflexion des Lebensstils:
Unsere Angebote sensibilisieren zur Überprüfung und Reflexion des eigenen Lebensstils.
Anerkennung der eigenen Grenzen und jener der Kunden:
Wir anerkennen die Grenzen und Möglichkeiten unserer Kunden, Mitarbeiter und unser selbst auch bzgl. unserer Kompetenzen.
Wissenschaftliche Grundlage des Denkens und Handelns:
Wir stützen unser Denken und Handeln auf eine wissenschaftliche Grundlage (Natur- und Geisteswissenschaften).
5. Haftung
Eine Haftung der xCoach GmbH / bzw. der x30® Lizenzpartnern, auch aus ausservertraglicher Haftung, für evtl. auftretende Schäden, welche sich das Mitglied bei der Benützung der Einrichtungen bzw. durch Inanspruchnahme der Dienstleistung (Instruktionsinhalte) zuzieht, ist ausgeschlossen. Desgleichen haften wir nicht für den Verlust mitgebrachter Kleidung, für Wertgegenstände oder Geld. Versicherung ist Sache des Mitgliedes.
Die Benutzung der Trainingsanlagen und die Inanspruchnahme des Trainings, bzw. Kurse/Seminare/Workshops erfolgt auf eigenes Risiko.
Mit dem Erstellen eines Login-Accounts, sowie beim Kauf und der anschliessenden Inanspruchnahme für eines der Angebote, bestätigt das Mitglied, dass es sportgesund ist. Im Zweifelsfall hat das Mitglied vor der Anmeldung einen Arzt zu konsultieren. Ein Attest ist uns nicht vorzulegen.
Der Abschuss einer Versicherung ist Sache des Mitgliedes.
6. Betriebszeiten
Die xCoach GmbH, bzw. die Lizenzpartner, bieten ihre Trainings zu den deklarierten Betriebszeiten an. Ausnahmen bilden hohe Feiertage, Revisionen, Reinigungen, Sanierung, Umbau, Umzug etc. Das Angebot und die entsprechenden Betriebszeiten können jederzeit ändern. Aus betriebsnotwendigen Schliessungen und/oder aus Angebots- oder Betriebszeitenänderungen besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder auf Verlängerung der Mitgliedschaft.
Die aktuellen Trainingszeiten können auf der entsprechenden Web-Plattform (siehe Punkt 2) entnommen werden.
6.1 Kurzfristige Trainingsausfälle
Die xCoach GmbH, bzw. die Lizenzpartner sind darum bemüht, dass sämtliche Trainings zu den deklarierten Trainingszeiten stattfinden. Sollte es in Folge Krankheit, Unfall oder weiteren unvorhersehbaren Gründen, seitens des Instruktionspersonals, zu Trainingsfällen kommen, wird dies wenn möglich unverzüglich kommuniziert. Es besteht dabei kein Anspruch auf ein Ersatz dieser Trainingslektion (Credits werden zurückerstattet).
7. Verlegung der Trainings- & Schulräume & höhere Gewalt
Die Verlegung des Geschäftsstandorts berechtigt nicht zu vorzeitigen Kündigung. Der Vertrag bleibt auch gegenüber einem Rechtsnachfolger der xCoach GmbH, bzw. einem neuen Lizenzpartner bindend.
Wird es der xCoach GmbH, bzw. einem Lizenzpartner aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, namentlich höhere Gewalt wie zum Beispiel Brand, Epidemien, Pandemien, staatliche Restriktionen, Streik, und/oder Erlasse oder übrige Handlungen staatlicher Behörden unmöglich, Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Rückvergütung für die im Voraus bezahlten Beiträge inkl. auf laufende Abonnemente mit Ratenzahlung, bzw. eine vorzeitige Auflösung der Mitgliedschaft. Ebenfalls besteht kein Anspruch auf eine Verlängerung des Abonnements für den ausgefallenen Zeitraum.
Die xCoach GmbH sowie die Lizenzpartner sind bemüht, in einem obengenannten Fall nach Möglichkeit ein adäquates Alternativprogramm (Online Angebot, Outdoor-Aktivitäten, etc.) anzubieten.
8. Regelung für Vertragsunterbrüche / Ausfallzeiten (Time Stopp)
8.1 Time Stopp
Vertragsunterbrüche, bzw. Zeitgutschriften (Time Stopps) können nur bei 6- und 12 Monate Mitgliedschaften geltend gemacht werden:
· 6- Monate Abonnement: 2 Wochen Time Stopp pro Abonnement
· 12- Monate Abonnement: 4 Wochen Time Stopp pro Abonnement
Diese Time Stopps müssen vorgängig via Mail kommuniziert werden, wobei der Zugang während der Abwesenheit deaktiviert wird. Nachträglich eingereichte Time Stopps können nicht berücksichtigt werden.
8.2 Krankheit, Unfall, Schwangerschaft etc.
In folgenden Fällen kann für Abwesenheiten entsprechend eine Verlängerung beantragt werden:
- Nicht voraussehbare Krankheiten, Unfall, etc.
- Schwangerschaft
- Militärdienst
Jeder Vertragsunterbruch muss schriftlich via E-Mail zusammen mit den relevanten Dokumenten (Arztzeugnis, Marschbefehl, etc.) im Voraus oder bei Nichtvoraussehbarkeit so rasch als möglich an die Administration des entsprechenden Standorts eingereicht werden. Mündlich/telefonisch oder anderweitig kommunizierte, sowie verspätet eingereichte Vertragsunterbrüche können nicht berücksichtigt werden.
9. Foto- und Videoaufnahmen
Im Rahmen der Angebote der xCoach GmbH, bzw. der Lizenzpartner (inkl. Vereinstrainings In- und Outdoor und Seminare/Kurse jeglicher Art) werden unter Umständen Fotos und Videos zu Werbezwecken erstellt. Die Mitglieder räumen der xCoach GmbH und x30® ein einfaches, unentgeltliches, unbefristetes Nutzungsrecht ein. Widerspruch muss vor Trainingsbeginn erfolgen.
10. Verwendung der mobilen x30® Applikation
Die App dient zur Verwaltung von Profil, Buchungen und Zahlungen. Ihre Nutzung unterliegt separaten App-Bedingungen und Datenschutzrichtlinien.
11. Datenschutz
Wir verpflichten uns, Ihre Privatsphäre zu schützen. Wir verwenden Ihre Informationen dafür, um Ihnen die Bestellung, bzw. Kaufabwicklung eines Abonnements zu erleichtern. Da wir uns ausserdem bemühen, Sie zeitnah über Neuigkeiten rund um den Trainingsbetrieb sowie Aktionen, Events, oder auch neue Produkte/Dienstleistungen, etc. zu informieren, werden wir auch Ihre E-Mail Adresse verwenden, um Ihnen unseren Newsletter zukommen zulassen. Sie können sich jederzeit abmelden, indem Sie die Abmeldetaste drücken, die in jeder von uns gesendeten E-Mail zu finden ist. Wir werden unsere Systeme und Daten ständig überprüfen, um den bestmöglichen Service für unsere Kunden zu gewährleisten.
12. Vorzeitige Auflösung der Mitgliedschaft
Ein Vertragsrücktritt und entsprechende Rückerstattungen können nur in Härtefällen, wie länger dauernder Krankheit oder Unfall gewährt werden, wobei kein Anspruch darauf besteht. Es muss ein schriftliches Rückerstattungsgesuch mit den notwendigen Bestätigungen wie Arztzeugnis, Arbeitgeberbestätigung etc. an die Administration eingereicht werden.
13. Personal Training
Personal Training ist eine separate Dienstleistung und nicht Bestandteil einer Mitgliedschaft oder eines regulären Abos. PT muss separat gebucht und wird separat abgerechnet. Personal Trainings werden nach Buchung verbindlich reserviert. Eine kostenfreie Absage oder Verschiebung ist bis spätestens 12 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich. Bei späterer Absage, Nichterscheinen (No-Show) oder Abbruch aus Gründen, die x30 nicht zu vertreten hat, gilt das PT als durchgeführt und wird vollumfänglich verrechnet. Verspätungen gehen zu Lasten der Kundin/des Kunden; die Einheit endet zum vereinbarten Zeitpunkt, eine Verlängerung ist nicht geschuldet. PTs sind im Voraus zu bezahlen, sofern nicht anders vereinbart. PT-Pakete/Abos sind personenbezogen, nicht übertragbar und ab Kaufdatum gemäss der jeweiligen Laufzeit des gebuchten Angebots gültig; nicht bezogene Einheiten verfallen nach Ablauf der jeweiligen Laufzeit. x30 behält sich vor, Termine aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit des Coaches, höhere Gewalt) zu verschieben oder eine gleichwertige Vertretung anzubieten.
14. Workshops / Schulungen / Veranstaltungen / Retreats
Die Anmeldung ist verbindlich. Bei Abmeldung durch die teilnehmende Person erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung. Eine Umbuchung auf eine Ersatzperson ist nach vorgängiger Mitteilung an x30 möglich, sofern organisatorisch umsetzbar. x30 behält sich vor, Inhalte, Ablauf, Zeiten, Durchführungsort oder Referent/innen aus organisatorischen Gründen anzupassen; daraus entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung. x30 kann Angebote bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit, Sicherheitslage, höhere Gewalt) absagen oder verschieben; in diesem Fall wird die bezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet oder auf Wunsch gutgeschrieben. Weitergehende Ansprüche (z. B. Reise-, Unterkunfts- oder Verdienstausfallkosten) sind ausgeschlossen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung; die Teilnehmenden bestätigen ihre gesundheitliche Eignung. Versicherung (insbesondere Unfall/Haftpflicht) ist Sache der Teilnehmenden. Bei Retreats sind An- und Abreise sowie allfällige Zusatzleistungen (z. B. Zimmerupgrade, Konsumationen) nur dann inklusive, wenn dies ausdrücklich im Angebot erwähnt ist. x30 ist berechtigt, Foto- und Videoaufnahmen im Rahmen der Veranstaltung zu erstellen und für eigene Kommunikations- und Marketingzwecke zu verwenden; wer dies nicht wünscht, teilt dies x30 vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mit.
15. Vertragsverstösse
Grobe oder wiederholte Verstösse gegen die AGB, die Hausordnung sowie die Weisungen des Personals können das Aussprechen eines Hausverbots zur Folge haben. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
16. Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Das Mitglied nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehalten bleiben und dass ihm diese in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht werden. Aus einer Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Betriebsordnung kann das Mitglied keine Rechte ableiten.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Sämtliche Rechtsbeziehungen aus dem vorliegenden Vertrag unterstehen dem Schweizer Recht. Der Gerichtsstand ist Baden.
Version März 2026